ROI: ePA-Vergütung Praxen 11 Euro bis Juni 2026
1. LAGE
Das Thema einer pauschalen Vergütung von 11 Euro für die erstmalige Befüllung elektronischer Patientenakten durch Arztpraxen kursiert in Fachkreisen. Ein konkreter Auslöser – etwa eine Verordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses – lässt sich derzeit nicht verifizieren. Betroffen wären primär niedergelassene Ärzte und Praxisverbünde im deutschen Gesundheitswesen.
2. SUBSTANZ
Belegt ist: Die elektronische Patientenakte wird schrittweise eingeführt und erzeugt Aufwand in Praxen.
Unklar bleibt: Ob und in welcher Höhe eine Vergütung für Erstbefüllung oder Folgepflege existiert. Die im Thema genannten Beträge von 11 Euro beziehungsweise 1,91 Euro stammen aus keiner offiziellen Quelle – weder aus Gebührenordnungen noch aus Behördenmitteilungen. Eine wirtschaftliche Wirkungskette lässt sich daher nicht seriös beschreiben. Die Datenlage erlaubt derzeit keine Quantifizierung eines Zusatzertrags oder eines Break-Even-Zeitpunkts für Praxen.
3. OPTIONEN UND ZEITHORIZONT
Kurzfristig: Eine Investitionsentscheidung auf Basis dieser Zahlen wäre verfrüht.
Mittelfristig: Praxisbetreiber sollten die offiziellen Mitteilungen der KBV und des Bundesgesundheitsministeriums beobachten.
Beobachten: Veröffentlichungen im Einheitlichen Bewertungsmassstab oder in Änderungsverordnungen ab 2025. Fehler wäre, auf unbestätigte Vergütungssätze hin Personal- oder Softwareentscheidungen zu treffen. Das Gremium sollte klären, ob eine eigene Anfrage bei der zuständigen KV sinnvoll ist oder ob das Thema bis zur offiziellen Bekanntgabe ruht.
4. EINORDNUNG
Die zitierten Zahlen haben keine nachvollziehbare Primärquelle. Ohne offizielle Vergütungsregelung bleibt jede ROI-Berechnung Spekulation. Sobald verbindliche Sätze veröffentlicht werden, lässt sich der tatsächliche Ertrag pro Praxis berechnen.
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